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Notfallzulassung zur Bekämpfung von Blattläusen als Virusvektoren in Zuckerrüben – PIRIMOR® G von ADAMA

Sehr geehrte Kunden,

das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Insektizid PIRIMOR® G (Wirkstoff 500 g/kg Pirimicarb) eine Zulassung für Notfallsituationen zur Bekämpfung von Blattläusen als Virusvektoren in Zuckerrüben (BEAVA) erteilt. Die Genehmigung wurde für insgesamt 20.000 Hektar bundesweit ausgesprochen. Sie ist auf 120 Tage begrenzt und ist gültig ab dem 01.04.2026 bis einschließlich 29.07.2026.  
 
Mit PIRIMOR® G steht nun der langjährig bewährte Wirkstoff Pirimicarb (Wirkmechanismus IRAC: 1A) zur Bekämpfung von Blattläusen und Blattläusen als Virusvektoren – insbesondere der Grünen Pfirsichblattlaus (Myzus persicae) und der Schwarzen Bohnenlaus (Aphis fabae) – zur Verfügung. Die Anwendung kann ab dem Zweiblattstadium bis zum Reihenschluss der Zuckerrüben (BBCH 12 – BBCH 39) nach dem Überschreiten von Schwellenwerten bzw. ab Warndienstaufruf mit 300 g/ha in 200 – 400 l/ha Wasser erfolgen

PIRIMOR® G ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft.

Die Festlegung einer Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (F)
 
Folgende Anwendungsbestimmungen, Auflagen und Kennzeichnungen sind zu beachten: 

  • NW470
  • NG405
  • NW605-2: 50% – 10 m; 75% 5 m; 90 % 5 m
  • NW606: 15 m
  • NW706: 20 m
  • NT101-1: 50% – 20 m
  • NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge als nicht bienengefährlich eingestuft (B4)

Durch die einzigartige Wirkungsweise von Pirimicarb über die ausgeprägte Dampfphase eignet sich PIRIMOR® G besonders zur frühen Anwendung, wenn noch wenig Blattmasse vorhanden ist. So können insbesondere auch Blattläuse erfasst werden, die auf den Blattunterseiten oder geschützt in den Herzblättern der Rüben versteckt sitzen, ohne unmittelbar bei der Spritzung getroffen zu werden. Werden die Blattläuse rechtzeitig bekämpft, ist die weitere Übertragung von Virosen unterbunden. Mit der Genehmigung erweitern sich die zur Verfügung stehenden Wirkstoffklassen zur Blattlausbekämpfung in Zuckerrüben, dies hilft Resistenzen vorzubeugen.

Folgende Schadschwellen sind zu beachten:



Weitere Informationen zum Produkt finden Sie hier.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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